Prüfungsordnung
Die Abschlussprüfung ist freiwillig und findet an einem eigenen Wochenende statt.
Die „Studien- und Prüfungsordnung" regelt die äußeren Lehrgangsbedingungen und beschreibt beispielsweise die Anforderung der Zulassung zur Abschlussprüfung.
Auszüge aus der „CHARISMA-Studienordnung":
- Es müssen mindestens 10 Theorie-Wochenenden besucht worden sein.
- Nachweis von mindestens 3 EOS-Hard-Skill- Bereichen.
- Erfolgreiche Teilnahme an pädagogischen Einsätzen (Lager, Projekte...) von EOS für die Dauer von insgesamt mindestens 14 Tagen.
- 1 Referat mit den Anforderungen kreativer Präsentationstechnik
- Portfolios (fakultativ)
- schriftliche Prüfung (ca. 60 Min.)
Vor der Zulassung zur Abschlussprüfung ist die Durchführung eines Abschlussprojektes erforderlich. Teil der Abschlussprüfung ist außerdem eine mündliche Prüfung (Colloqium).
Ist die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden, wird ein Zertifikat ausgehändigt, bei dem die Studienleistungen im einzelnen differenziert beschrieben werden.






