Prüfungsordnung
Die Abschlussprüfung ist freiwillig und findet an einem eigenen Wochenende statt.
Die „Studien- und Prüfungsordnung" regelt die äußeren Lehrgangsbedingungen und beschreibt beispielsweise die Anforderung der Zulassung zur Abschlussprüfung.
Auszüge aus der „CHARISMA-Studienordnung":
- Es müssen mindestens 10 Theorie-Wochenenden besucht worden sein.
- Nachweis von mindestens 3 EOS-Hard-Skill- Bereichen.
- Erfolgreiche Teilnahme an pädagogischen Einsätzen (Lager, Projekte...) von EOS für die Dauer von insgesamt mindestens 14 Tagen.
- 1 Referat mit den Anforderungen kreativer Präsentationstechnik
- Portfolio (fakultativ)
- schriftliche Prüfung (ca. 60 Min.)
- Durchführung eines Abschlussprojektes.
- Mündliche Prüfung (Colloqium).
Ist die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden, wird ein Zertifikat ausgehändigt, bei dem die Studienleistungen im einzelnen differenziert beschrieben werden.
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